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Wieder hat die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden in einem Rechtsstreit gegen den Verein „Wildes Bayern e.V.“ Recht bekommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies aktuell eine Beschwerde des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ gegen einen Zurückweisungsbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes München zurück. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass die Aussage in einer Presseaussendung der Nationalparkverwaltung („Bereits im März 2022 war dem Verein wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden“) zutreffend und deshalb rechtlich zulässig sei. Ein dagegen gerichteter, einstweiliger Anordnungsantrag des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ war deshalb zurückgewiesen worden. Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt diese Entscheidung und ist unanfechtbar. Der Verein muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Nach Ansicht beider Instanzgerichte trifft es tatsächlich zu, dass dem Verein „Wildes Bayern e.V.“ wiederholt gerichtlich die Behauptung und Verbreitung von unwahren Aussagen zur Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden untersagt worden ist. In seiner Beschwerdebegründung bestätigt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich die sachlich richtig formulierte Pressemitteilung der Nationalparkverwaltung, die nach Ansicht des Gerichts zudem eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Vereins „Wildes Bayern e.V.“ darstellt. Dabei stellt der Verwaltungsgerichtshof heraus, dass die Kommunikation seitens des Vereins schon in der Vergangenheit nicht immer sachlich und mit zutreffenden Argumenten geführt wurde. Das belegen die beiden von „Wildes Bayern e.V.“ verlorenen zivilrechtlichen Verfahren beim Landgericht Traunstein über die Falschbehauptung und Verbreitung der Aussagen des Vereins: „Nationalpark erlegt in der Schonzeit Gämsen, um Geierjunge zu füttern“ und/oder „Der Nationalpark Berchtesgaden erlegt … fleißig Gams … während der Schonzeit“. So wurden sowohl im Einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im Hauptsacheverfahren durch das Landgericht Traunstein dem Verein die Behauptung und die Verbreitung dieser unwahren Aussagen untersagt. Auch das Oberlandgericht München hat sich in zwei Hinweisbeschlüssen, in denen es die vom Verein dagegen eingelegten Berufungen für aussichtslos erklärt, der Rechtsmeinung des Landgerichts Traunstein vorläufig aber vollumfänglich angeschlossen. Daraufhin hatte der Verein bislang eine Berufung freiwillig zurückgenommen.
In seiner aktuellen Beschwerdebegründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zudem klargestellt, dass sich die Nationalparkverwaltung mit ihrer streitgegenständlichen Presserklärung gegen die erneuten Angriffe des Vereins in rechtmäßiger Weise, und damit weder unverhältnismäßig noch willkürlich, zur Wehr gesetzt hat.
Mit seinen ungerechtfertigten Verbalangriffen gegen die Nationalparkverwaltung will der Verein „Wildes Bayern e.V.“ den Nationalpark Berchtesgaden in ein negatives Licht rücken und stellt in diesem Zusammenhang auch unwahre und herabsetzende Behauptungen über das Schutzgebiet auf. Dies führt seit Januar 2021 immer wieder zu Gerichtsverfahren, die der Verein bislang und soweit schon entschieden allesamt verloren hat. Nationalparkleiter Dr. Roland Baier zeigt sich sehr erfreut über die sorgfältigen und abgewogenen Beschlüsse der beiden Verwaltungsgerichtsinstanzen, betont aber zugleich: „Die Vorwürfe des Vereins Wildes Bayern entbehren sachlich jeglicher Grundlage, die gerichtlichen Klärungen sind teuer und zeitaufwändig. Und sie haben erkennbar vor allem das Ziel, die Naturschutzarbeit des Nationalparks möglichst zu behindern, weil der Verein eine andere Auffassung über den „richtigen“ Naturschutz vertritt. Dazu ist der Vereinsvorsitzenden offenbar jede Rhetorik bis hin zur üblen Nachrede recht. Mit einen Verein zum Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume oder einer sachgerechten Diskussionskultur über Naturschutz hat das nichts mehr zu tun“.
Bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung der immer wiederkehrenden Angriffe des Vereins können gesetzlich verankerte Aufgaben des Nationalparks nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden, darunter auch die unbedingt notwendige, maßvolle Wildbestandsregulierung. „Der Verein trägt mit seinen Aktivitäten mittelbar zu ungesund wachsenden Wildbeständen bei, die das ökologische Gleichgewicht im Nationalpark gefährden und sich durch eine mögliche Verbreitung von Krankheiten auch negativ auf das Tierwohl auswirken können. Das ist ebenso fahrlässig wie bedenklich“, betont Baier weiter. Mit dieser Aussage spielt Dr. Baier auf ein weiteres, laufendes Gerichtsverfahren des Vereins gegen den Nationalpark an. Darin bekämpft der Verein die aktuell gültige Schonzeitaufhebung des Nationalparks – bislang ebenfalls erfolglos.