Ziele
Nach der Nationalpark-Verordnung ist es der gesetzliche Auftrag des Nationalparks:
- Die gesamte Natur zu schützen
- Die natürlichen und naturnahen Lebensgemeinschaften sowie einen möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestand zu erhalten
- Diese wissenschaftlich zu beobachten und zu erforschen
- Und einer natürlichen Entwicklung zuzuführen - soweit dies bei der Wahrung der Eigentumsrechte und bei der Erhaltung der Schutzfunktion möglich ist
Soweit es der Schutzzweck erlaubt...
- Ist es auch Aufgabe des Nationalparks, das Gebiet der Bevölkerung zu Bildungs-und Erholungszwecken zu erschließen
Wichtig!
- Der Nationalpark bezweckt KEINE wirtschaftsbestimmte Nutzung!