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Seit Jahren versucht der Verein „Wildes Bayern e.V.“, angetrieben von seiner ersten Vorsitzenden Christine Miller, immer wieder, den Nationalpark Berchtesgaden und seinen verantwortlichen Leiter öffentlich zu diskreditieren. Durch die Verbreitung unwahrer und ehrverletzender Behauptungen über den Nationalpark und seinen Leiter und die deshalb wiederholt erforderliche Einschaltung von Gerichten – meist über mehrere Instanzen – behindern der Verein und seine Mitarbeitenden die Nationalparkverwaltung bei der Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Mehrere Verfahren beschäftigen und beschäftigten seit 2021 die bayerischen Gerichte – unter eine Auseinandersetzung hat das Oberlandesgericht in München Anfang Februar per einstimmigem Beschluss nach mittlerweile vier Instanzzügen in zwei Verfahrensarten einen zumindest vorläufigen Schlussstrich gezogen.
Mit dem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts München wurde die Berufung des Vereins Wildes Bayern und der mitverklagten Webmasterin im Hauptsache-Rechtsstreit nach einem vorangegangenen, vom Verein und seiner Webmasterin rechtskräftig verlorenen Einstweiligen Verfügungsverfahren über die doppelt unwahre Aussage „Nationalpark schießt in der Schonzeit Gämsen, um Bartgeierjunge zu füttern“ einstimmig zurückgewiesen und auch keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Diese Behauptung hatten Verein und Webmasterin bereits im Jahr 2021 auf der Vereinswebseite rechtswidrig öffentlich verbreitet. „Eine solch grobe Unwahrheit konnte ich nicht hinnehmen und habe mich über mehr als zwei Jahre und in bislang vier abgeschlossenen Instanzen gegen diese Falschbehauptung jeweils erfolgreich vor Gericht zur Wehr gesetzt“, erklärt Nationalparkleiter Dr. Roland Baier. Verein und Webmasterin hatten in beiden Verfahrensarten (Einstweilige Verfügung und zugehöriges Hauptsacheverfahren) gegen die umfassenden Niederlagen beim Landgericht Traunstein jeweils Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt und sind damit auch immer vollständig unterlegen.
Das Oberlandesgericht München untersagte Verein und Webmasterin nun im Hauptsacheverfahren endgültig die Verbreitung dieser Unwahrheiten über die Wildbestandsregulierung im Nationalpark Berchtesgaden. Frau Dr. Miller als erste Vorsitzende des Vereins will aber auch diese einstimmige Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht hinnehmen und hat bereits Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Dieses abschließende Verfahren wird sich voraussichtlich noch Monate hinziehen. Im Fall einer erneuten Niederlage wird es für den Verein und seine Mitarbeiterin sehr teuer – und diese Niederlage ist zumindest aus statistischen Gründen wahrscheinlich, weil durchschnittlich nur acht bis zwölf Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH Erfolg haben. Jeweils zweimal haben das Landgericht Traunstein und das Oberlandesgericht München den Verein „Wildes Bayern e.V.“ und seine Webmasterin als Gesamtschuldner schon dazu verpflichtet, die Kosten der ersten Instanz und des jeweiligen Berufungsverfahrens zu tragen. Dies sind in den beiden Verfahrensarten über jeweils beide Instanzen insgesamt bis heute rund 25.000 Euro. Im Verfahren beim BGH könnten noch einmal rund 12.000 Euro dazukommen. Ob das dafür erforderliche Geld des Vereins hier im Sinne der Vereinssatzung verwendet worden ist, kann aus guten Gründen bezweifelt werden. „Der unter dem Deckmantel des Naturschutzes agierende Verein und seine Unterstützer haben nicht verstanden, dass wir im Nationalpark keine klassische Jagd betreiben, sondern ein Wildtiermanagement, das einen vernünftigen Ausgleich von Wald- und Wildinteressen unter besonderer Berücksichtigung des Tierwohls zum Ziel hat.“, so Baier. Die immer wiederkehrenden und unberechtigten Angriffe des Vereins behindern den Nationalpark Berchtesgaden bei der vollumfänglichen Erfüllung seiner gesetzlich verankerten Aufgaben, darunter auch die notwendige, maßvolle Wildbestandsregulierung. „Der Verein bezweckt mit seinen Aktivitäten trotz der in einigen Bereichen des Schutzgebiets ohnehin schon sehr hohen Wildbestände einen weiteren Populationsanstieg des Schalenwildes. Dies gefährdet das ökologische Gleichgewicht im Nationalpark und die Gesundheit des Wildes“, betont der Nationalparkleiter. Mit Blick auf den Klimawandel und eine mögliche Verbreitung von Wildtierkrankheiten sind diese Ziele des Vereins sehr kritisch zu hinterfragen. So bekämpft der Verein in einem aktuell laufenden Gerichtsverfahren auch die Regulierungsstrategie des Nationalparks mit kleinräumiger Schonzeitaufhebung.
(Ohne Leerzeichen 4.004, mit Leerzeichen 4.570)
Junge Bartgeier Nationalpark.jpg
Bildnachweis: Fotofalle Nationalpark Berchtesgaden
Gericht verbietet dem Verein Wildes Bayern e.V. unwahre Äußerungen zur Wildbestandsregulierung und zur Futtermittelbeschaffung beim Bartgeierprojekt
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